Die Normung ist ein freiwilliger Prozess der auf einem Konsensus der verschiedenen Wirtschaftspartner basiert (Industrie, Verbraucher, Arbeitnehmer, Öffentliche Auftraggeber, usw.). Sie wird von unabhängigen Normungsorganisationen, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene arbeiten, durchgeführt.
Mandate für die Verfassung übergreifender Normen, die technische Lösungen für Hersteller, die sich auf europäische Richtlinien einstellen möchten, aufzeigen sollen, werden von der Europäischen Kommission an europäische Normungsorganisationen vergeben. Die Normungsaufgaben (Mandate) greifen den Inhalt der Richtlinien auf, dem die Normen entsprechen sollen, um so den Bedingungen jeder Richtlinie genüge zu leisten. Alle Normen, die sich auf die Richtlinie des neuen Konzepts beziehen, müssen einen guten wissenschaftlichen Hintergrund vorweisen, zielgerichtet sein und inhaltlich übereinstimmen und schnell veränderbar sein, um den Anforderungen der rasanten technischen Innovationen gerecht zu werden. Sobald eine harmonisierte Norm zugänglich wird, kann ein Hersteller sein Produkt als normkonform erklären, daraufhin erkennen die nationalen Autoritäten die Ware als mit den wichtigsten Bedingungen der Richtlinie übereinstimmend an. Die Ware kann dann vom Hersteller auf dem Markt angeboten werden, was nur noch die Erklärung des Herstellers und einen einfachen Zertifizierungsprozess benötigt. Drüberhinaus bietet die Flexibilität des neuen Konzepts dem Hersteller die Möglichkeit andere Mechanismen zu benutzen, als die, die sich auf die harmonisierte Normen beziehen, um so die Konformität mit der Richtlinie nachzuweisen, was wiederum Anreize zur Innovation mit sich bringt.
Akteure und ihre Rolle in der internationalen und europäischen Normung
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Europäische Kommission: Eine Institution der Europäischen Union, welche sich unter anderem mit der Regulierung der europäischen Normung befasst. Sie verfasst Richtlinien nach dem Neuen Konzept (New Approach) und vergibt Vollmachten an CEN, CENELEC und ETSI zum Schreiben von Normen.
- EFTA: Freihandelsorganisation, die Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz vereinigt und die sich an der europäischen Normung innerhalb des EWR- Vertrags beteiligt.
- CEN: Europäische, branchenübergreifende Normungsorganisation, welche in allen Bereichen außer der Elektrotechnik und der Telekommunikation tätig ist.
- CENELEC: Europäische Normungsorganisation, welche für die Normung im elektrotechnischen Bereich zuständig ist.
- ETSI: Europäische Organisation, welche im Telekommunikationsbereich tätig ist.
- Nationale Normungsorganisationen: Sie erstellen nationale Normen und implementieren europäische und manche internationale Normen in ihre nationale Gesetzgebung.
- ISO: Internationale, branchenübergreifende Normungsorganisation, welche in allen Bereichen außer der Elektrotechnik und der Telekommunikation tätig ist.
- IEC: Internationale Normungsorganisation, welche für den elektrotechnischen Bereich zuständig ist.
- ITU: Internationale Normungsorganisation, welche im Bereich Telekommunikation tätig ist.
Normen: Vom Bedürfnis zur Realisierung
Normungsanträge (des privaten oder öffentlichen Sektors):
- können von einem CEN/CENELEC/ETSI Mitglied dargestellt werden;
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können auch von einem CEN/CENELEC/ETSI Technischen Ausschuss (BT) eingereicht werden;
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können auch von der CEC (Kommission der Europäischen Gemeinschaft) oder EFTA initiiert werden, indem europäischen Normungsorganisationen Vollmachten erteilt werden;
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können von internationalen Organisationen oder von europäischen Handels-, Berufs-, technischen oder wissenschaftlichen Organisationen an die CEN/CS eingereicht werden.
Das BT entscheidet vor dem Hintergrund aller maßgeblichen Informationen, ob ein Projekt weiter verfolgt und wie dabei vorgegangen wird.
Normen werden von technischen Ausschüssen in Übereinstimmung mit dem WTO Code der guten Praxis für die Vorbereitung, die Annahme und die Anwendung von Standards erarbeitet. Außer diesem Code basiert europäische Normung auf den vier folgenden Pfosten::
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Stillstand: Stillstand ist eine von den EAA-Ländern akzeptierte Verpflichtung, die Ausarbeitung von nationalen Normen während der Vorbereitung einer europäischen Norm oder nach ihrer Billigung zu stoppen, da ansonsten die angestrebte Harmonisierung beeinflusst werden könnte.
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Gewichtete Abstimmung;
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Implementierung: Die Länder sollten die europäischen Normen in nationale Normen umsetzen (üblicherweise innerhalb von sechs Monaten nach der Billigung).
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Rücknahme widersprüchlicher Normen.
Kooperation mit internationalen Organisationen
Obwohl innergemeinschaftlicher Handel den Großteil des internationalen Handels in der EU ausmacht, wurde schnell klar, dass Beziehungen zwischen europäischen und internationalen Normen eine Notwendigkeit darstellen. Deshalb wurden zwei Abkommen getroffen, welche die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen internationalen und europäischen Normungsorganisationen festlegen. Das "Wiener Abkommen" ("Vienna Agreement") regelt die Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO und das "Dresdener Abkommen" ("Dresden Agreement") die Zusammenarbeit zwischen CENELEC und IEC. Das Ziel ist, einen allgemeinen Informationsaustausch und gegenseitiges Mitwirken bei Normungsprojekten zu erreichen. Vor allem regeln sie die Übernahmen internationaler Normen in das europäische System ohne jegliche Änderungen/Anpassungen zu benötigen. |